Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Ich rechne nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab. Die GebüH ist ein Verzeichnis der durchschnittlichen Vergütung, die als Berechnungshilfe bei der Rechnungsstellung hilft. Mein Honorar bewegt sich im Rahmen der im GebüH enthaltenen Beträge. 

Die Kosten spreche ich selbstverständlich vorher mit ihnen ab. Einige Beispiele:

Erstberatungstermin 60-90 Minuten:

Ihr erster Termin beinhaltet eine Anamnese, Ihrer Krankheitsgeschichte, ggf. eine körperliche Untersuchung, die Beratung hinsichtlich der Therapiemöglichkeiten.

Hierfür berechne ich zusätzlich die Auswertung des Anamnesefragebogens, der Laborbefunde und das Erstellen des Therapieplans. Kosten: 80 Euro

Wichtig! Für Beratung ohne ausführliche Anamnese berechne ich je nach Zeitaufwand in der Regel 40 bis 60 Euro.

Für eine Akupunkturbehandlung 15,00 € bis 25,00 €. Für eine ausführliche Homöopathische Anamnese inkl. Repertorisation (Mittelfindung) berechne ich je nach Aufwand 30,00 bis 45,00 Euro. Setzen von Schröpfköpfen 12,00 bis 15,00 Euro.

Gesetzliche Krankenkasse übernehmen leider keine Heilpraktikerkosten. Gesetzliche Krankenversicherte können aber die Kosten durch eine private Zusatzversicherung abdecken.

Bei privaten Krankenversicherungen haben sie Anspruch auf Heilpraktikerbehandlungen. Sprechen sie aber vorher trotzdem ab in welchem Umfang ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Heilpraktikerkosten können als sogenannte "Außergewöhnliche Belastungen" gemäß §33 EStG bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden