Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Ich rechne nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab. Die GebüH ist ein Verzeichnis der durchschnittlichen Vergütung, die als Berechnungshilfe bei der Rechnungsstellung hilft. Mein Honorar bewegt sich im Rahmen der im GebüH enthaltenen Beträge.
Die Kosten spreche ich selbstverständlich vorher mit ihnen ab.
Als Orientierung ein paar Beispiele. Für ein Erstgespräch mit eingehende Beratung berechne ich 40,00 €.
Für eine Akupunkturbehandlung 20,00 € bis 25,00 €. Für eine ausführliche Homöopathische Anamnese inkl. Repertorisation (Mittelfindung) berechne ich je nach Aufwand 30,00 bis 45,00 Euro. Setzen von Schröpfköpfen 12,00 bis 15,00 Euro.
Gesetzliche Krankenkasse übernehmen keine Heilpraktikerkosten. Gesetzliche Krankenversicherte können aber die Kosten durch eine private Zusatzversicherung abdecken.
Bei privaten Krankenversicherungen haben sie Anspruch auf Heilpraktikerbehandlungen. Sprechen sie aber vorher trotzdem ab in welchem Umfang ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Heilpraktikerkosten können als sogenannte "Außergewöhnliche Belastungen" gemäß §33 EStG bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden